Das UWG ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Hier geht es vor allem darum, welcher Eindruck bei den Klienten erweckt wird oder ob man sich wettbewerbswidrige Vorteile verschafft.
Wer also beispielsweise den Eindruck erweckt (z.B. durch Werbung oder Internetseite), seine Tätigkeit könne die Tätigkeit eines Arztes oder Psychotherapeuten ersetzen, ist durch das UWG angreifbar.
Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich in die Vorbehaltsbereiche der jeweiligen Berufsgruppen eingegriffen wird. Es reicht aus, wenn der Eindruck bei einem durchschnittlich vernunftbegabten Klienten erweckt werden könnte. Das Gesetz UWG in seiner aktuellen Form können Sie HIER lesen.
Zusätzlich zu der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung in der Standardvariante für alle Mitglieder besteht die Möglichkeit der UWG-Deckung in der Rechtsschutzversicherung. Diese Option bietet Versicherungsschutz bei behaupteten oder tatsächlichen Verstößen gegen das UWG.
Diese Zusatzdeckung kostet zusätzlich zum regulären Mitgliedsbeitrag € 17,50 monatlich.
Die OEGH empfiehlt diese Deckungserweiterung ausdrücklich allen Mitgliedern, die beruflich in diesem Bereich tätig sind.
Für Fragen zur UWG-Deckung (auch bezüglich einer Deckungserweiterung) können Sie uns gerne unter Tel: 0676/4619005 anrufen bzw. finden Sie HIER auch mehr Informationen dazu!
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